Heimkosten
Heimkosten
Die Heimkosten werden seit dem 1. Jänner 2018 von den Ausbildungsbetrieben bzw. der WKO Inhouse GmbH der Wirtschaftskammer Österreich übernommen. Im Falle der Selbsttragung der Heimkosten ist der Heimkostenbeitrag unmittelbar nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Im Heimbeitrag sind Frühstück, Mittag- und Abendessen inkludiert. Für nicht-konsumierte Speisen erfolgt keine Rückerstattung.